Grundausbildung 2017

Um den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gerecht zu werden, bedarf es einer fundierten Ausbildung aller Feuerwehrmitglieder. So ist in den Satzungen der Feuerwehren die Teilnahme bei Aus- und Fortbildungen als Pflicht der Feuerwehrmitglieder definiert. Eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung - die in die so genannte „GAB1“ und „GAB 2“ unterteilt ist - sowie eine Ausbildung in Erster Hilfe sind sowohl die Voraussetzungen für den aktiven Feuerwehrdienst als auch für den späteren Besuch von Lehrgängen an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring.
Die letzte abschnittsintere Übung der heurigen Grundausbildung fand am 8. April bei den Feuerwehren Thörl und St. Ilgen statt. Der Termin für die GAB 1 Erfolgskontrolle ist der 22.4. (FF Kapfenberg), die GAB 2 Prüfung in der FWZS Lebring findet am 27. Mai statt. Die Feuerwehr St. Ilgen ist in diesem Jahr mit Dominik Krenn bei der GAB vertreten.